Leistungen WEG-Verwaltung

Angelehnt an die §§ 27 ff. WEG erhalten Sie im Folgenden einen Überblick über die vom Verwaltervertrag umfassten Leistungen:

Durchführung der allgemeinen kaufmännischen Tätigkeiten zur laufenden Verwaltung der Liegenschaft, wie zum Beispiel:

  • Einholung der notwendigen Angebote
  • Auftragsvergabe gemäß Beschluss der Gemeinschaft
  • Abschluss und Optimierung von Wartungs-, Versicherungs- und/oder Dienstleistungsverträgen
  • Beachtung der in der Teilungserklärung niedergelegten Regelungen sowie Durchsetzung der Hausordnung
  • Beauftragung und Überwachung der gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen und Verordnungen
  • Kenntnis und Beachtung der relevanten Gesetze und Verordnungen (u.a. WEG, BGB, VOB)
  • Vertretung der Eigentümer gegenüber Dritten
  • Allgemeiner Schriftverkehr mit Eigentümern, Behörden, etc.

Erstellung eines Gesamtwirtschaftsplanes sowie der Einzelwirtschaftspläne;

Ordnungsgemäße Buchführung, Überwachung aller Zahlungseingänge und Zahlungsausgänge;

Erstellung einer jährlichen Gesamtabrechnung sowie der Einzelabrechnungen nach dem Einnahmen-Ausgaben-Prinzip;

Errichtung und Führung eines separaten Treuhandkontos für die Gemeinschaft inkl. Verwaltung der Gelder;

Durchführung von Objektbegehungen inkl. deren Protokollierung;

Durchführung einer Kassenprüfung mit anschließender Verwaltungsbeiratssitzung zur Vorbereitung für die jährliche Eigentümerversammlung;

Vorbereitung und Durchführung der jährlichen Eigentümerversammlung inkl. Protokollierung und Nachbearbeitung;

Fachgerechte und schnelle Umsetzung der gefassten Beschlüsse sowie Führung einer Beschlusssammlung.